Einsatzbereiche/Jugendarbeit & Kirche

Anmeldung für Freizeiten und Gruppen mit belegbaren Einverständnissen

Für Zeltlager, Freizeiten und Gruppenstunden melden sich Familien selbst an. Jede Erklärung ist einzeln belegbar, und Ihr Team zeichnet je Saison eine Vertraulichkeitserklärung.

Funktionen

Alle Einverständnisse liegen vor, bevor der Bus losfährt

Sie holen jede Erklärung einzeln ein und können sie als PDF belegen.

Einverständnisse einzeln einholen

Baden, Fotos, freie Zeit: jede Erklärung als Pflicht, freiwillig oder Ja/Nein, je Fassung als PDF belegbar.

Vertraulichkeit im Team

Wer Teilnahmelisten sieht, zeichnet je Saison eine Vertraulichkeitserklärung. Sie sehen, wer noch fehlt.

Anwesenheit erfassen

Teilgenommen oder nicht erschienen, erfasst im Abschlussbogen.

AVV mit kirchlicher Ergänzung

Eine Vereinbarung nach § 29 KDG bzw. § 30 DSG-EKD.

Plätze fair verlosen

Bei knappen Plätzen nach Ihren Regeln.

Online bezahlen

Teilnahmebeiträge direkt bei der Anmeldung.

Erfahrung

Seit 2016 im Betrieb, jetzt für Ihre Freizeiten

Einverständnisse und Vertraulichkeitserklärung bewähren sich seit Jahren in kommunalen Ferienprogrammen, je Fassung als PDF belegbar.

  • Einführung mit fester Ansprechperson
  • Ihre Regeln und Einwilligungstexte vom ersten Tag an
  • Jede Funktion im Handbuch dokumentiert
Demo buchen
Zusammenspiel

fepli fügt sich in Ihre Abläufe

Gesundheit und Besonderheiten

Allergien, Medikamente, Schwimmfähigkeit: Sie fragen je Angebot ab, was die Leitung wissen muss – als Zusatzfrage zur Anmeldung.

Ihr Schutzkonzept

Führungszeugnisse und Schulungen bleiben in Ihrer Trägerverwaltung. fepli regelt, wer welche Teilnahmeliste sieht.

Reiserecht

Fragen zu Pauschalreise und Sicherungsschein klärt Ihre Rechtsberatung. fepli liefert Anmeldung, Einverständnisse und Bezahlung.

Ihre nächste Freizeit in der Demo

Wir bauen die Anmeldung Ihres letzten Zeltlagers in fepli nach – mit Ihren Erklärungen und Ihren Fragen.

Antworten auf die Fragen vor Ihrer Entscheidung

Ihre Frage fehlt? Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort.

Frage stellen

Den AVV nach Art. 28 DSGVO ergänzen wir um eine Vereinbarung nach KDG bzw. DSG-EKD.

Reisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung bis 500 € sind meist keine. Das klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.